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Forschungsstelle für jüdisches Recht - Marcus Cohn

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Studium - Stilregeln

Studium

Stilregeln für Juristen

von Hans Hattenhauer

zitiert aus: Bernert / Saar, 35 Klausuren aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht, 2. Auflage 1995 (Luchterhand, Neuwied, Kriftel/Ts., Berlin; ISBN: 3-472-02483-6)

»Wenn wir durch eine Darstellung nicht genötigt werden, bei jedem Ausdruck etwas Bestimmtes und also nur einen Gedanken zu denken, so nötigt sie uns überhaupt nicht zum Denken, sondern wir haben es mit dem bloßem Geschwätz zu tun.... Von einer wissenschaftlichen Darstellung soll man nicht sagen können, dass man sich dabei etwas oder gar allerlei denken kann, sondern nur, dass man sich etwas Bestimmtes dabei denken muss.«
(Leonard Nelson)

Äußere Form des Rechts ist die Sprache. Der Sprachstil der Juristen bestimmt wesentlich den Wert ihrer Wissenschaft. Außer der Kenntnis der geschriebenen Muttersprache ist Einübung in die besonderen Regeln der Rechtssprache erforderlich. Im Unterschied zur Sprache der Kunst und der Philologie erfüllt die Sprache des Rechts einen friedenssichernden und damit politischen Zweck. Je klarer die Rechtssprache ist, um so verlässlicher ist das Recht, sicherer die Bürgerfreiheit und höher die Rechtskultur. Rechtsverfall äußert sich zuerst in der Verwahrlosung der Rechtssprache. Sprachliche und stilistische Fehler beweisen juristische Denkfehler.

Die gründliche und wiederholte Überarbeitung eines Textes bildet auch den Charakter seines Verfassers. Der Text muss immer klarer und in Umfang und Sprache sparsamer werden. Deshalb muss ein einmal verfaßter Text Wort für Wort anhand bewährter Stilregeln überprüft werden. Als Hilfsmittel zum Erwerb eines guten Stils ist bisher unerreicht:

Ludwig Reiners,
»Stilfibel. Der sichere Weg zum guten Deutsch« dtv-TB Nr. 154

Vergl. ferner: Uwe Diederichsen,
Die BGB-Klausur, 6. Teil: Der juristische Stil. JuS-Schriftenreihe Bd. 1

Zwar hat der Stil als ein Ausdruck der Persönlichkeit immer auch persönliche Züge. Hier gilt Schillers Satz: (Erst) »der Meister kann die Form zerbrechen.« Ehe er kraft Meisterschaft zu einem Recht auf stilistische Eigenheiten kommt, soll der Student folgende Regeln üben:

I. Klar gegliederter Satzbau