Studium
Lehrpläne und Protokolle
Semesterplan für das Sommersemester 1999
Der Arbeitsplan für dieses Semester enthält Stoff und Ideen, die für mehr als nur einen Semester ausreichen. Er wurde mit unterschiedlichen Schwerpunkten an anderen Semestern ebenfalls benutzt.
Seminarprotokoll vom Sommersemester 2001 - Teil 1
Folgende Themen wurden behandelt:
ius humanum - ius divinum; Altes Testament; Hammurabi-Kodex; Frühgeschichte;
Juda und Tamar; Schwagerehe; Familienoberhaupt Sklavenrecht; Die Würde des Menschen; Widerstandsrecht; Ansätze von Aufklärung im A. T.
Seminarprotokoll vom Sommersemester 2001 - Teil 2
Folgende Themen wurden behandelt:
Eine Talmudlegende; Ihre rechtliche Relevanz; Herrschaft des Rechts;
Rechtsstattliche Ausprägung; Gottes Rolle im Recht Übervorteilung im Geschäftsleben; Früher und heute;
Rechtsformalismus; Kasuistik und allgemeine Grundsätze
Seminarprotokoll vom Wintersemester 2000/01
Folgende Themen wurden behandelt:
Geschichtlicher Überblick; Das mosaische Recht heute; Gründung des Staates Israel; Vergleiche: Tora - Hammurabi Kodex;
Autoritäre und humanistische Ethik; Mosaisches Recht - die Grundnorm; Hermeneutik Regeln; Gesetzeslücken und
Rechtsfortbildung; Definition von Rechtsprinzipien im Talmud; Die Fiktion im Jüdischen Recht
Seminarprotokoll vom Sommersemester 2004
Folgende Themen wurden behandelt:
Insbesondere ging es um die Frühgeschichte des Rechts im Allgemeinen und die des jüdisches Rechts insbesondere.
Ferner wurden, teilweise Gute, rechtsvergleichende Referate über "Halacha", "Vertrag", "Kauf" gehalten.
Protokoll der Seminarsitzung vom 6.12.2005
Die Einführung zum Talmud von Chaim Eisenberg wurde besprochen.
Protokoll zweier Seminarsitzungen im Januar 2006
Symposion über jüdisches Recht
Im Rahmen des Fachbereich wird ein Symposion über jüdisches Recht geplant.
Ziel des Symposions ist es, das deutsche Publikum mit dem jüdischen Recht (und damit sind auch
die jüd. Kultur und die jüd. Tradition impliziert) bekannt zu machen. Es ist daran gedacht,
insbesondere Juristen und Jurastudenten dafür zu interessieren, Vergleiche zwischen dem
gegenwärtigen Recht und einem alten, jedoch vitalen, Rechtssystem zu ziehen und über gemeinsame Quellen nachzudenken.