JuraForum.de - Anwaltssuche mit Online-Rechtsberatung JURA-KI fragen!
Sie sind Anwalt?
Login Klappmenu

Kollektivschuld

Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 19.09.2023 | Jetzt kommentieren| Jetzt bewerten

Kollektivschuld bezieht sich auf die Zuschreibung von Verantwortung oder Haftung für eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Vergehen an eine Gruppe von Menschen, unabhängig von der individuellen Beteiligung oder Schuld der einzelnen Mitglieder.

Der Begriff Kollektivschuld ist in der deutschen Rechtsordnung und in vielen anderen Rechtssystemen der Welt nicht anerkannt oder definiert. In Deutschland wird die Haftung und Verantwortung grundsätzlich individuell zugeordnet, basierend auf den Handlungen und Entscheidungen eines jeden Einzelnen. Dieses Prinzip ist im Grundgesetz verankert und wird durch verschiedene Gesetze und Rechtsprechungen unterstützt.

Geschichtlicher Hintergrund

Der Begriff Kollektivschuld hat seine Wurzeln in der Geschichte und wurde insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg in Bezug auf die deutschen Bevölkerung verwendet. Es gab damals eine Debatte darüber, ob die gesamte deutsche Bevölkerung für die Verbrechen des Nationalsozialismus verantwortlich gemacht werden sollte. Diese Ansicht wurde jedoch von vielen internationalen Organisationen und Staaten abgelehnt, und es wurde klargestellt, dass nur diejenigen zur Verantwortung gezogen werden sollten, die direkt an den Verbrechen beteiligt waren oder diese aktiv unterstützt haben.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

In der deutschen Rechtsordnung ist das Prinzip der individuellen Verantwortung fest verankert. Das Grundgesetz stellt in Artikel 1 die Würde des Menschen in den Mittelpunkt und garantiert in Artikel 2 das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Diese Grundrechte schützen den Einzelnen vor einer ungerechtfertigten Zuschreibung von Schuld oder Haftung aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe.

Darüber hinaus legt das Strafgesetzbuch (StGB) in § 25 fest, dass nur derjenige bestraft werden kann, der eine Straftat selbst oder gemeinschaftlich begangen hat. Dies schließt die Möglichkeit einer Kollektivschuld aus, da eine Bestrafung nur nach individueller Schuld erfolgen kann.

Beispiel für individuelle Verantwortung

Ein Beispiel für die Anwendung des Prinzips der individuellen Verantwortung ist das Verfahren gegen die Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) in den 1970er und 1980er Jahren. Obwohl die RAF als terroristische Organisation eingestuft wurde und ihre Mitglieder teilweise kollektiv agierten, wurden die einzelnen Mitglieder für ihre jeweiligen Taten individuell zur Verantwortung gezogen. Dies bedeutete, dass jedes Mitglied nur für die Taten verurteilt wurde, an denen es nachweislich beteiligt war, und nicht für alle Taten der Organisation als Ganzes.

Haftung im Zivilrecht

Auch im Zivilrecht gilt das Prinzip der individuellen Verantwortung. Die Haftung für Schäden, die durch eine bestimmte Handlung verursacht wurden, wird in der Regel demjenigen zugeschrieben, der die Handlung begangen hat. Ausnahmen von diesem Grundsatz können sich aus speziellen gesetzlichen Regelungen ergeben, wie zum Beispiel im Falle der Gefährdungshaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz oder der Haftung des Arbeitgebers für Schäden, die von seinen Angestellten verursacht wurden (§ 831 BGB). In diesen Fällen haftet jedoch nicht eine ganze Gruppe von Menschen, sondern eine bestimmte Person oder Einrichtung, die gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Haftung zu übernehmen.

JuraForum-Essentials: Das Konzept der Kollektivschuld ist in der deutschen Rechtsordnung nicht anerkannt und widerspricht den Grundprinzipien des deutschen Rechtssystems. Die Verantwortung und Haftung für bestimmte Handlungen oder Vergehen wird in Deutschland grundsätzlich individuell zugeordnet, basierend auf den Handlungen und Entscheidungen eines jeden Einzelnen. Dieses Prinzip wird durch das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch und andere Gesetze sowie durch die Rechtsprechung unterstützt.


Noch keine Bewertungen
Jetzt Rechtsfrage stellen

Bearbeiten

Kommentar schreiben
41 - A;/cht =
Ja, ich habe die Datenschutzerklärung gelesen.
* Pflichtfeld






Jetzt Rechtsfrage stellen
Datenschutz-Vorlagen Datenschutz-Vorlagen Generator

JuraForum-Suche

Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen:


© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.