Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 19.09.2023 | Jetzt kommentieren| Jetzt bewerten
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Die Erste Hilfe ist die unmittelbare und vorläufige Hilfeleistung, die von Laien oder Fachpersonal an Personen geleistet wird, die durch Unfall, Krankheit oder andere Einflüsse gesundheitlich beeinträchtigt oder in Lebensgefahr sind, bis professionelle medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden kann.
Die Erste Hilfe ist eine Pflicht, die jeder Mensch hat, unabhängig von seiner Religion oder seinen persönlichen Überzeugungen. In Deutschland ist die Pflicht zur Leistung von Erster Hilfe in § 323c des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt, der besagt, dass jeder, der bei einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung Hilfe leisten kann, dies auch tun muss, sofern ihm dies zumutbar ist und er sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt. Diese Regelung gilt für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit. Es gibt jedoch spezielle Überlegungen für die Erstversorgung von gläubigen Juden, da einige Aspekte der jüdischen Gesetze, bekannt als Halacha, in Konflikt mit den üblichen Erste-Hilfe-Maßnahmen stehen könnten.
Die Halacha regelt jeden Aspekt des Lebens eines gläubigen Juden, einschließlich der Gesundheitsvorsorge. Es gibt bestimmte Situationen, in denen die Befolgung der Halacha in Konflikt mit den Maßnahmen zur Ersten Hilfe geraten könnte. Einige Beispiele hierfür sind:
Es ist wichtig zu betonen, dass das Leben nach der Halacha als das höchste Gut betrachtet wird und dass Gebote, die dieses Gut im Einzelfall zu beschädigen geeignet sind, vernachlässigt werden dürfen. Ein weiteres wichtiges Prinzip des jüdischen Rechts ist die persönliche Erhaltung der Gesundheit und Unversehrtheit durch jedes Individuum. Aufgrund dieser Richtlinien kann man den Erste-Hilfe-Leistenden sagen, dass sie im Notfall von jüdischen Patienten oder Unfall-Beschädigten keine speziellen Maßnahmen zu ergreifen brauchen.
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