WÖRTERBUCH DES JÜDISCHEN RECHTS
Neudruck 1980 der im "Jüdischen Lexikon" (1927-1930)
erschienenen Beiträge von Marcus Cohn
VERUNTREUUNG
(meila). Der Begriff der meila wird im Talmud vorzugsweise für die Profanierung von heiligem Gut verwandt, während die Unterschlagung von profanem Gut als schelichut jad bezeichnet wird. Die V. besteht im Herausnehmen einer heiligen Sache aus dem Gebiet (Reschut) des Tempels in das private Gebiet. Zum Begriff der V. gehört die Fahrlässigkeit des Täters; die Strafe besteht dann in der Ersatzpflicht nebst 1/5 des Wertes sowie im Darbringen eines Schuldopfers (Lev. 5, 16f.).