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Forschungsstelle für jüdisches Recht - Marcus Cohn

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Rechtswörterbuch - VIERTE ABTEILUNG - Familienrecht - LIKKUCHIN

WÖRTERBUCH DES JÜDISCHEN RECHTS

Neudruck 1980 der im "Jüdischen Lexikon" (1927-1930)
erschienenen Beiträge von Marcus Cohn



LIKKUCHIN

(von Hebr. likkuach, "das Nehmen"), ein Ausdruck, der im Talmud bisweilen (vgl. b. Kidd. 22a und 50b) im Anschluß an bibl. Stellen, in denen das Wort (lako-ach) "nehmen" gleichfalls im Sinne von "heiraten" zur Anwendung kommt (vgl. z. B. Ex. 2, 1; Lev. 18, 18; Deut. 21, 11), für Heiraten und Ehe gebraucht wird. Der Ausdruck tritt in der nachtalmudischen Literatur hinter dem geläufigen Ausdruck Kidduschin fast völlig zurück.