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Leviratsehe

Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 19.09.2023 | Jetzt kommentieren| Jetzt bewerten

Die Leviratsehe, auch als Schwagerehe bekannt, ist eine Form der Ehe, bei der ein Mann die Witwe seines verstorbenen Bruders heiratet, insbesondere wenn der verstorbene Bruder kinderlos war. Dieser Brauch findet seinen Ursprung in verschiedenen Kulturen und Religionen der Antike.

Die Leviratsehe ist ein Begriff, der aus biblischen Zeiten stammt und in vielen Kulturen der Antike praktiziert wurde. Ziel der Leviratsehe war es, die Linie des verstorbenen Bruders fortzusetzen und der Witwe Unterstützung und Schutz zu bieten. Im Laufe der Zeit hat sich die Praxis jedoch in vielen Teilen der Welt verändert oder ist ganz verschwunden.

Historischer Hintergrund

Die Leviratsehe hat eine lange Geschichte und findet Erwähnung in verschiedenen antiken Texten, einschließlich der Bibel. Im Alten Testament, insbesondere im Buch Deuteronomium (5. Buch Mose), wird die Praxis der Leviratsehe beschrieben. Dort wird angeordnet, dass wenn ein Mann stirbt, ohne Kinder zu hinterlassen, sein Bruder die Witwe heiraten und Nachkommen für den verstorbenen Bruder zeugen soll. Diese Praxis war im antiken Israel und in vielen anderen Kulturen des Nahen Ostens üblich.

Leviratsehe im modernen Recht

Im modernen Rechtssystem hat die Leviratsehe in der Regel keinen Platz mehr. Die meisten Länder, einschließlich Deutschland, erkennen ausschließlich die Ehe zwischen zwei zustimmenden Erwachsenen an, unabhängig von ihrer familiären Beziehung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland regelt die Eheschließung und stellt klar, dass die Ehe auf dem gegenseitigen Einverständnis der Ehegatten beruht. Dabei spielen weder Geschlecht noch Verwandtschaftsverhältnisse eine Rolle, solange das Verbot der Ehe zwischen nahen Verwandten (§ 1307 BGB) beachtet wird.

Auswirkungen auf das Erbrecht

Im Kontext des Erbrechts könnte man annehmen, dass die Leviratsehe Auswirkungen auf die Erbfolge haben könnte. Gemäß dem deutschen Erbrecht haben der Ehegatte und die Kinder des Erblassers ein gesetzliches Erbrecht. Bei einer Leviratsehe könnte also die Frage aufkommen, ob die Kinder, die aus dieser Ehe hervorgegangen sind, als gesetzliche Erben des verstorbenen Bruders gelten. Das deutsche Erbrecht sieht jedoch keine spezielle Regelung für solche Fälle vor. Die Kinder würden also als gesetzliche Erben des leiblichen Vaters gelten, nicht des verstorbenen Bruders.

Beispiel

Ein Beispiel könnte die Situation sein, in der ein Mann namens Max stirbt und seine Frau, Anna, kinderlos zurücklässt. Max hat einen Bruder, Paul. Nach dem Tod von Max heiratet Paul Anna. Sie bekommen ein Kind, das sie Sarah nennen. Im Kontext des deutschen Erbrechts würde Sarah als gesetzliche Erbin von Paul gelten, nicht von Max, da Max nicht ihr leiblicher Vater ist.

Anerkennung in anderen Ländern

Die Anerkennung der Leviratsehe variiert weltweit. In einigen Ländern, insbesondere in Teilen Afrikas und Asiens, ist die Praxis der Leviratsehe noch immer verbreitet und wird teilweise auch gesetzlich anerkannt. In vielen westlichen Ländern jedoch, einschließlich Deutschland, ist die Leviratsehe nicht anerkannt und wird auch nicht praktiziert.

Kritik an der Leviratsehe

Die Leviratsehe ist in vielen Teilen der Welt umstritten und wird oft kritisiert. Kritiker argumentieren, dass sie die Autonomie und die Rechte der Frau einschränkt, indem sie die Witwe praktisch zwingt, den Bruder ihres verstorbenen Ehemanns zu heiraten. Dies kann insbesondere problematisch sein, wenn die Frau nicht freiwillig in die Ehe einwilligt. Des Weiteren argumentieren Kritiker, dass die Leviratsehe veraltet ist und nicht mehr in die moderne Gesellschaft passt, in der Frauen und Männer gleichberechtigt sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leviratsehe in Deutschland und in vielen anderen Ländern nicht anerkannt und nicht praktiziert wird. Das Eherecht in Deutschland basiert auf dem Prinzip der gegenseitigen Zustimmung und der Gleichberechtigung der Ehegatten.


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