Jüdisches Lexikon
MEDIZIN in BIBEL und TALMUD
Medizinische Kenntnisse, Vorstellungen, Ratschläge und Anweisungen spielen im überlieferten Schrifttum der Juden, besonders im Talmud, eine große Rolle. Eine Beeinflussung der biblischen Medizin durch die Kultur Ägyptens ist nicht nachweisbar, wohl aber eine solche der talmudischen Medizin durch die Kultur Babyloniens und Alexandriens. Dass im Talmud zuweilen die widersprechendsten medizinischen Anschauungen nebeneinander stehen, beruht darauf, dass der Talmud einen Zeitraum von mehr als 600 Jahren mit mehreren Kulturepochen umfasst, in denen die Lehrmeinungen oft gewechselt haben, und dass diese Anschauungen ohne Datierung mitgeteilt sind. Auch werden die Erfahrungen und Forschungsergebnisse der wissenschaftlichen Heilkunde neben den Erfahrungen der Volksmedizin jener Jahrhunderte aufgezeichnet. Da Bibel und Talmud in erster Linie Religionsbücher und Gesetzesquellen sind, ist man großenteils auf gelegentliche medizinische Mitteilungen oder auf solche, die mit religiösen Geboten, z. B. den Speise-, Reinheits- und Ehegesetzen, in Zusammenhang stehen, angewiesen. Wenn nach der Ursache der Krankheiten geforscht wird, so findet sich im Talmud neben dem, starken Glauben an die göttliche Fügung auch der aus Babylon importierte Glaube an die krankmachenden Dämonen und daneben die wissenschaftliche Erforschung der pathologischen Prozesse auf klinischer und anatomischer, ja sogar auf experimenteller Grundlage. Es fehlt auch nicht an Ausgleichsversuchen, so dass ein buntes Bild entsteht, in das die Forschung Ordnung bringen muss. Bei der späteren Ausbreitung der Juden über die ganze Erde sind Teile der talmudischen Medizin in andere Kulturkreise eingedrungen und z. B. bei großen arabischen Ärzten nachweisbar.
I. Bibel. Der Priester der Bibel war nicht, wie häufig bei den alten Völkern, Arzt. Er entschied bei gewissen Krankheiten nur, ob der Betreffende kultisch rein oder unrein sei, und konstatierte, dass der Krankheitsprozess geheilt sei und der Genesene zum Gemeinschaftsleben zurückkehren dürfe (Lev. 13ff.). Von einer Behandlung der Kranken durch den Priester oder auch durch Ärzte wird dagegen nichts berichtet. Einzelne Propheten, wie Elischa, der ein scheintotes Kind wiedererweckte (II. Kön. 4, 18ff.), und Jesaja, der den König Hiskija heilte (II. Kön. 20, 7), haben sich gelegentlich mit Krankenheilung befasst, waren aber nicht berufsmäßige Heiler. Auf die Bezahlung der Ärzte, die aber nicht Berufsärzte gewesen sein müssen, weist die Bibel mit der Vorschrift hin, dass, wer einen anderen verletzt, die Heilungskosten tragen müsse (Ex. 21, 19). In der Bibel erscheint die Krankheit als Ausfluss göttlicher Fügung, und zwar meist als Strafe für begangene Sünden - so die Pest in II. Chr. 7, 13 -, sodass Gebet und Buße das Verhängnis abwenden können: „Ich, Gott, bin Dein Heiler” (Ex. 15, 26); Moses' kurzes Gebet für seine erkrankte Schwester: „Gott, bitte, heile sie doch” (Num. 12, 13) findet sofort Gehör. Bei dieser Anschauung bleibt für den Arzt wenig Raum. Immerhin dürfte es vielfach Ärzte gegeben haben. Das geht schon aus Jeremias rhetorischer Frage (8, 22) hervor: „Gibt es denn keinen Balsam in Gilead, und gibt es keinen Arzt dort? Warum geht es mit der Heilung meines Volkes nicht vorwärts?” Auch König Assa bediente sich mehrerer Ärzte (II. Chron. 16, 12); allerdings wird gegen ihn geradezu der Vorwurf erhoben, dass er in der Krankheit nicht Gott, sondern die Ärzte suchte.
Die Bibel erwähnt gelegentlich eine große Anzahl von Krankheitszuständen: Verletzungen, Infektionen, die teils als Einzelerkrankungen, teils als verheerende Epidemien auftreten (s. Sp. 18), Geisteskrankheiten u. a. Die unter dem Namen Tochacha bekannte Strafandrohung (Deut. 28, 15 ff.) enthält eine Anzahl von z. T. schwer deutbaren Krankheitsnamen, die anscheinend Hautkrankheiten bezeichnen. Eine große Bedeutung hatte unter den infektiösen Erkrankungen die zaraat; meist mit „Aussatz” übersetzt, kann sie doch mit der Lepra, wenigstens mit den Formen, die heute bekannt sind, nicht identisch sein. Für diese Krankheit war strenge Isolierung und Beobachtung durch den Priester vorgeschrieben. Siehe Sp. 20f. Der schechin, die Krankheit Hiobs, war vielleicht ein universelles Ekzem. Anscheinend ist schechin ein Sammelname für mehrere entzündliche Hautaffektionen; auch die 6. Plage in Ägypten ist als schechin bezeichnet. Von großer Bedeutung waren die Reinheits-, Ehe- und Speisegesetze, deren tiefere Begründung zumeist im Dunkel bleibt, deren sozialhygienischer Charakter aber in vielen Fällen offenkundig ist. Sie nehmen in der Bibel einen großen Raum ein und sind im Talmud weiter ausgebaut. Der hierbei erwähnte saw („Fließender”) bedeutet den mit Gonorrhoe Behafteten; diese Krankheit ist ansteckend wie der „Aussatz”. Ein solcher Mann wird erst 7 Tage, nachdem der Ausfluss aufgehört hat, rein; er muss zuvor seine Kleider waschen und in fließendem Wasser baden. Wer einen Gonorrhöiker oder sein Lager berührt, muss seine Kleider waschen, baden und bleibt unrein bis zum Abend. Abweichend hiervon bezeichnet der Sprachgebrauch als sawa, nur eine aus den Genitalien abnorm blutende Frau, d. h. eine mit abnorm lange dauernder Menstruation oder mit Genitalblutungen außerhalb der Menstruation. Eine solche Frau war nach Aufhören der Blutungen noch eine Woche unrein und musste dann ein Opfer bringen. Die normal menstruierende Frau ist dagegen nur in den 7 Tagen ihrer Blutung unrein. Alles, worauf eine blutende Frau sitzt, ist unrein, und wer sie oder diesen Gegenstand berührt, muss seine Kleider waschen und baden und bleibt unrein bis zum Abend (Lev. 15). Der geschlechtliche Verkehr während der Menstruation ist mit der Strafe der Ausrottung bedroht (Lev. 20, 18). Der Mann muss nach jeglichem Samenerguss baden und bleibt unrein bis zum Abend. Einzelvorschriften betreffend die reinen und unreinen Tiere sowie das Verbot des Genusses bestimmter Körperteile befinden sich in der Tora. Hier sei nur erwähnt, dass das Blut als Träger des Lebens erscheint (Deut. 12, 23 u. a.), und dass daher der Genuss des Blutes von Säugetieren und Vögeln streng verboten ist. Geisteskrankheiten werden in der Bibel gelegentlich erwähnt, doch kennt die Bibel keine „Besessenen”. Später, unter dem Einfluss des babylonischen Dämonenglaubens, treten die Besessenen, meist unter dem Bilde der Tobsucht, in Massen auf, z. B. in den Evangelien. Nur flüchtig sei hier das Grenzgebiet zwischen der visionären Verzückung des von einer hohen Idee beherrschten Menschen (z.B. Prophetie) und den echten Halluzinationen gestreift. Weissagende mit ausgesprochen pathologischen Erscheinungen (I. Sam. 19, 24) zogen zuweilen im Lande umher, tanzten unter ekstatischer Musik über die Berge und rissen sich die Kleider vom Leibe. Andere erlagen der psychischen Infektion, und auch Saul, der zu ihnen kam, redete sonderbar, riss sich die Kleider herunter und blieb einen Tag und eine Nacht lang nackt liegen. Jeremias berichtet (29, 26), dass Zefanja „jeden Irren und Weissagenden” in den Block schließen sollte.
II. Talmud
1. Ärzte und ärztliche Kunst
Erst in talmudischer Zeit gibt es häufiger Ärzte (rofe, assja), die Chirurg, Internist und Apotheker in einer Person sind. Ein Spezialistentum ist im Talmud nicht nachweisbar, doch gibt es reine Theoretiker, wie R. Jochanan (b. Chull.93a) , und Praktiker. Abba Areka studierte 18 Monate die Augenkrankheiten an Tieren (b. Sanh. 5b), von anderen Ärzten wird berichtet, dass sie Versuche an Vögeln anstellten (Chull. 57b u. a.). Einzelne Ärzte werden mit Namen genannt, und ihre Erfahrung wird gerühmt, Es gab auch eine Art Approbation. Bekannt ist z. B. Mar Samuel, der Rektor der talmudischen Gelehrtenschule zu Nehardea in Babylonien (um 230 n.), der zugleich ein angesehener Astronom und Astrologe war, oder R. Jochanan, der Rektor der Gelehrtenschule von Tiberias, der von Beruf Kaufmann war. In einer Stadt am Tigris gab es um 280 v. eine Ärzteschule Benjamins (b. Sabb.133b), die z. B. Nierensaft ins Ohr träufelte, und die sogar im Gegensatz zu den Theologen stand (b. Sanh. 99b). Ein großer Teil des im Talmud Mitgeteilten gehört aber der Volksmedizin an - so Abajes, des Vertreters der Volksmedizin im Talmud, zahlreiche Rezepte (um 300 n.) -, und viele der mitgeteilten Heilverfahren stammen von Laienpraktikern, auch von abergläubischen (s. im Folgenden unter „Heilung"). Auch diese führten den Titel rofe. Der Gemeindearzt, der stets „rofe uman“ genannt wird (b. Sanh. 91a u. ö.), scheint ein approbierter Arzt gewesen zu sein. Die Frage nach der Berechtigung ärztlichen Eingreifens in den Verlauf der gottgesandten Krankheit beschäftigt den Talmud vielfach, und die erwähnte wunderliche Mischung der Anschauungen über die Ursache der Krankheit und die Möglichkeit der Heilung, also über die grundsätzliche Stellung zur Medizin, lässt sich bis ins MA verfolgen. Den erwähnten heilkundigen Tannaiten und Amoräern steht der ungenannte Mischnalehrer gegenüber, nach dem der beste Arzt in die Hölle gehöre (Kidd. IV, 14); nach einem anderen Ausspruch gehört der Arzt zu den sieben Berufsklassen, die keinen Anteil an der ewigen Seligkeit haben (A. d. R. N. 36, 5). Selbst die Auslegung von Ex. 21, 19 durch R. Ismael, wonach die Bibel die Ausübung der Heilkunst durch den Arzt (d. h. Gifte zu geben, Operationen auszuführen usw.) gestatte (b. Ber. 60a), wird durch Abraham ibn Esra stark eingeengt, während Nachmanides die Auslegung zwar anerkennt, aber dem Kranken nicht gestattet, sich heilen zu lassen (zu Lev. 26, 11). Dem Gebet, der Bereuung der Sünden und edlem Wirken wird Heilkraft zugesprochen (b. Ber. 55b; B. K. 46b; Bam. R. 18, 12). Im wesentlichen ist es indes talmudische Lehrmeinung, dass der Arzt zur Heilung berufen, dass er aber als Sendbote Gottes und Vollstrecker des göttlichen Willens zu betrachten sei (Ber. R. 10, 6 u. a.). Selbst Zauberkünste sind nur mit Gottes Willen wirksam (b. Chull. 7b). Dennoch ist der Arzt, da das Judentum das Selbstbestimmungsrecht anerkennt, für sein Tun verantwortlich und für fahrlässig angerichteten Schaden haftbar (Toss. B. K. 9, 11 u. a.). Aus zahlreichen Talmudstellen ist zu schließen, dass es durchaus üblich war, im Erkrankungsfalle den Arzt zu konsultieren; und während der babylon. Talmud nur dem Gelehrten verbietet, in einer Stadt zu wohnen, die keinen Arzt hat (b. Sanh. 17b), verbietet es der jerusalemsche Talmud sogar ganz allgemein (Ende Kidd.). Das Amt des Beschneiders konnte von jedem hierin Erfahrenen ausgeübt werden; oft war er Arzt. Der Aderlasser war im Gegensatz zum gelehrten Arzt ein Handwerker. Er genoss meist nur geringes Ansehen, wie der Bader früherer Jahrhunderte. Hebammen von Beruf gab es in biblischer wie in talmudischer Zeit. Von den Hebammen in Ägypten berichtet die Exodus-Geschichte (1, 15); die Mischna nennt sie „weise Frau".
2. Anatomie und Physiologie
Die Kenntnisse in der Anatomie und Physiologie beruhten auf äußerer Betrachtung des Menschen, auf Analogieschlüssen aus Erfahrungen am geschlachteten Tier und auf Beobachtungen von Leichenresten. Von Sektionen ist nichts bekannt; die Verletzung einer Leiche galt als Leichenschändung. Nur einmal wird berichtet (b. Ber. 45 a), dass die Schüler des R. Ismael (eines Palästinensers um 100 v.) eine weibliche Leiche gekocht hätten, um die Zahl der Glieder festzustellen. Wie weit die Kenntnisse in Anatomie und Physiologie von griechischen und römischen Ärzten herrühren, ist nicht festzustellen. Die Identifizierung der im Talmud mitgeteilten Fachausdrücke macht zuweilen Schwierigkeiten. Die Zahl der Glieder und, da ein Glied auch einen Knochen enthalten soll, auch die Zahl der Knochen wird in der Mischna (Ohalot I, 8) mit 248 angegeben, entsprechend der Zahl der Gebote der Tora (b. Makk. 23b). Die Auffassung der Toss., die die Zahl 200-280 angibt, ist zutreffender, da die Zählung vom Alter (Grad der Verwachsung), von der Auffassung, ob zusammengewachsene Knochen, wie das Kreuzbein, als einer zu zählen sind, und anderen Faktoren abhängt. Dem Steißbein wird Unzerstörbarkeit zugeschrieben; im MA wurde über das „Judenknöchlein” nicht wenig zusammengefabelt. Muskeln, Sehnen, Bänder, Nerven und Blutgefäße werden im Talmud nicht streng auseinander gehalten; bedeutet bald das eine, bald das andere strangförmige Gebilde. Dagegen ist die grobe Anatomie der Eingeweide des Menschen und mancher höheren Tiere gut bekannt, weniger gut die der Sinnesorgane und der inneren weiblichen Genitalien. Die Substanz von Gehirn und Rückenmark wird vom Talmud, ebenso wie von Aristoteles, mit der des Knochenmarks für verwandt oder gleichartig gehalten.
Die Kenntnisse auf physiologischem Gebiet sind, obwohl zahlreiche Beobachtungen an Menschen und Tieren zusammengetragen sind, naturgemäß weniger gut entwickelt als die auf anatomischem Gebiet und zeigen oft deutliche Übereinstimmung mit den Lehren Galens, Platos, Aristoteles' und anderer alter Ärzte. So nimmt der Talmud (b. Ber. 61b) mit Plato an, dass die Lunge Flüssigkeit schöpfe. Da der Blutkreislauf unbekannt ist, ist im Talmud wie bei den griechischen Ärzten die Vorstellung von dem anatomischen und funktionellen Zusammenhang der Herzkammern mit den Arterien und Venen und ihren Verzweigungen ungeklärt. Die großen Schlagadern am Halse müssen beim Schächten mitgeschnitten werden, wodurch eine rasche Ausblutung des Tieres erzielt wird. Die Galensche Lehre von der Funktion des Herzens hat sich im Talmud noch nicht durchgesetzt; dem Talmud und der Bibel ist das Herz ebenso wie den Ärzten bis ins Mittelalter hinein der Sitz der Psyche. Zwischen Herz (Psyche) und Augen werden anatomische Zusammenhänge angenommen (b. A. S. 28b). Der Zusammenhang zwischen Herz und Nieren muss wohl erkannt worden sein, wie die Phrase „Herz und Nieren prüfen” erkennen lässt. Die Nieren gelten in der Bibel als Sitz der Empfindung und Begierde (Spr. 23, 16 u. a.), auch der Weisheit (Hi. 38, 36). Dass das Blut als Sitz des Lebens galt, ist unter I. Bibel bereits erwähnt. Über die Funktion von Gehirn und Rückenmark verlautet kaum etwas. Die Träume werden im Talmud vielfach behandelt, z. T. durchaus rationalistisch (b. Ber. 55b, 56a); und während Abbahu lehrte, Träume nützten nichts, schadeten nichts (b. Gitt. 52 a) - auch biblische Stellen erklären die Träume als eitel -, sind andere Talmudlehrer von der Bedeutung der Träume und der Wahrheit der Traumdeutung stark überzeugt (b. Ber. 10b u. ö.). Die Physiologie der Sprache wird (b. Ber. 61 a) so dargestellt, dass die Nieren raten, das Herz versteht, die Zunge die Laute bildet und der Mund vollendet (ausspricht). Die Ansichten über den Verdauungsprozess gehen auseinander, der Schlaf wird wie bei Aristoteles durch gewisse Vorgänge im Magen hervorgerufen; Maimondes hat vielfach talmudische Angaben über die Verdauung in seine Sammlung nicht aufgenommen. Die Leber ist die Stätte der Blutbildung (b. Bech. 55a;) uralt ist die Vorstellung, dass die Galle Sitz der Eifersucht sei (Waj. R. IV, 3). Das Niesen - nach Aristoteles ein „göttliches” Zeichen, bei Homer ein Grund zur Freude, wenn ein Wunsch beniest wird - ist besonders beim Beten ein Zeichen von günstiger Vorbedeutung (b. Ber. 24b). Auch verband man damit die Vorstellung einer großen Gefahr, sodass man dem Niesenden Heilung, „prosit" oder ähnliches zurief. Die Schule R. Gamaliels verbot den Zuruf als heidnischen Aberglauben (Toss. Sabb. VII), hat sich aber mit diesem Verbot bis zum heutigen Tage nicht durchgesetzt. Die erwähnten biblischen Gesetze über Unreinheit während der Menstrualblutung werden im Talmud weiter ausgebaut. Die Gesetze über die Unreinheit wurden aber mit der Zerstörung des Tempels bedeutungslos, da sich die Vorschriften nur auf Gegenstände bezogen, die zum Gebrauch im Tempel bestimmt waren; dagegen besteht das Verbot des Geschlechtsverkehrs bis zur Vornahme des rituellen Bades mit vollster Strenge fort. Während die Bibel zwischen der Dauer der Unreinheit bei einer normal menstruierenden Frau und bei einer atypisch blutenden unterscheidet, führt der Talmud (b. Nidda 67b) bei jeglicher Art von Genitalblutungen, auch bei der normalen Menstruation, eine Frist von 7 blutungsfreien Tagen ein, ehe das Bad genommen werden soll. Es gab vielfach Untersuchungsmethoden zur Feststellung, ob ein Fleck von Menstrualblut herrühre (S. auch Sp. 21).
3. Pathologie und Therapie (Krankenbehandlung).
a) Die Pathologie
wurde durch die sorgfältige gesetzliche Fleischschau sehr gefördert, doch wurde vor zu weitgehenden Analogien mit der menschlichen Pathologie gewarnt. Die ins Einzelne gehenden Bestimmungen über die zum Genusse zugelassenen oder verbotenen Tiere oder Teile der geschlachteten Tiere führten zu genauen Beobachtungen über die pathologischen Prozesse an den inneren Organen, von denen z. B. festzustellen war, ob das Tier durch diese Prozesse erfahrungsgemäß seine Lebensfähigkeit einbüße oder nicht; das führte zur Aufstellung bestimmter Grundsätze über die Bedeutung gewisser Wunden, Geschwüre, Eiterungen, Perforationen und Verwachsungen an den Organen. Für die ausgedehnten pathologisch-anatomischen Auseinandersetzungen des Talmud sei als Probe hier ein Teil dessen wiedergegeben, was über den lebensbedrohlichen Charakter der Lungenperforationen festgestellt wird. Solche Perforationen sind nach der Mischna erfahrungsgemäß lebensgefährlich, nach R. Schimon nur dann, wenn sie in einen Bronchus hineinreichen. Nach der Gemara muss die Pleura der Lunge durchbohrt sein, es muss also Luft in den Brustfellraum eingedrungen sein. Lungendefekte, über die die Meinungen geteilt sind, gelten als nicht unmittelbar lebensgefährlich, wenn sie an der Pleura der Lunge keine Veränderungen hervorgerufen haben. Die Perforation stellt man durch Aufblasen der Lunge, evtl. unter Wasser, fest, wobei einerseits auf den Lufteintritt zwischen Lungenoberfläche und Pleura zu achten ist, andererseits das echte Brustfell von einer pathologischen Auflagerung zu unterscheiden ist. Die Grundsätze über die Lebensbedrohlichkeit der anatomischen Befunde werden im großen und ganzen auch auf die Pathologie des Menschen übertragen. — Namentlich der Amoräer R. Jochanan hat dieses Gebiet der Terefalehre durch anatomische Beobachtung und medizinisches Denken in hervorragender Weise bereichert. Neben dieser Analogie zur pathologischen Anatomie der Tiere spielte in der Medizin natürlich die Beobachtung am Krankenbett eine große Rolle. Als Krankheitsursachen werden unzweckmäßige Lebensweise, Blutüberfluss, Erkältung u. a. angesprochen. Einen breiten Raum nehmen aber auch die Dämonen als Krankheitserreger ein. Während die Bibel den Dienst an schedim (Dämonen) für Götzendienst erklärt (Deut. 32, 17) und jede Zauberei verbietet (Ex. 22, 17), sind die Dämonen später dem Talmud als krankmachende Ursache ganz geläufig; der Glaube an sie ist aus Babylon importiert. Der griechische Arzt Hippokrates (um 400 v.) hatte bereits die Ärzte vor dem Dämonenglauben gewarnt. In Palästina ist ein toller Hund nur ein toller Hund, für den Babylonier Mar Samuel, der auch ein gläubiger Astrologe war, ist er einer, auf dem der böse Geist sitzt (b. Joma 83b). Die Dämonen werden vielfach nach Aussehen, Aufenthaltsform und Wirkungsweise, z. T. in phantastischer Weise, beschrieben. Sie dringen in die Menschen ein („Geister"), die dadurch zu „Besessenen” werden und denen der Dämon dann ausgetrieben werden muss. Es gibt Dämonen, bei deren Anblick der Mensch sofort sterben muss. Auch der böse Blick als Krankheitserreger ist aus Babylon importiert; nach R. Chija sterben 99 % aller Menschen an ihm.
b) Heilung
Wo man an krankmachende Dämonen glaubte, suchte man sie auszutreiben oder unschädlich zu machen. Diese Kuren werden im Talmud, im NT und bei Josephus Flavius beschrieben und wiederholen sich im ganzen MA bis in die Neuzeit. Beschwörung (auch Geisterbeschwörung) wird im Talmud nicht erwähnt, wohl aber ihre unschuldigere Abart, das Beflüstern; doch Schlangenbeschwörung war selbst am Sabbat erlaubt (b. Sanh. 101 a). Sämtliche ältere Mischnalehrer bekämpfen noch das Beflüstern, selbst mit Bibelversen, auf das energischste und drohen dem Zuwiderhandelnden mit dem Verlust der ewigen Seligkeit (j. Sabb. VI, 8b), aber schon der palästinensische Amoräer R. Jochanan erliegt diesem Glauben. Der Talmud übermittelt zustimmende und ablehnende Anschauungen über das Beflüstern (z.B. Toss. Sabb. VII, 11), aber diese Heilmethode war in talmudischer Zeit im Schwange wie nur je in Babylon, Gallien und Germanien; sie wurde von Laien, wohl besonders Frauen, aber auch Talmudlehrern, wie Chanina ben Dossa, von dessen Wundertaten der Talmud mehrfach berichtet, angewandt. Gegen Amulette wird kein Widerspruch erhoben, allerdings werden wohl manche sie erlaubt haben, weil keinerlei Mittel außer Götzendienst, Blutschande und Mord als Heilmittel verboten werden sollten. Auch magische Mittel werden im Talmud empfohlen, in noch größerer Zahl kennt sie das NT, in dem überhaupt Beflüstern, Beschwören und Geisteraustreibung eine sehr große Rolle spielen; wie Jesus die Teufel ausgetrieben hat (Mk. 16, 9), wird nicht angegeben. Erst Maimonides hat das Beflüstern, an dessen Nutzen selbst der große Galen glaubte, ja sogar das Bibellesen oder Auflegen von Bibeln oder Gebetsriemen zu Heilzwecken als Zauberei bezeichnet und verboten (Hilch. akkum XI, 11) und nur im Falle höchster Lebensgefahr, z. B. bei Schlangenbiss, als Suggestivmittel zur Beruhigung des Kranken gestattet. Auch im More newuchim (III, Kap. 46) kennzeichnet er, ähnlich wie Abraham ibn Esra, solche Methoden als Wahnideen.
Die Fülle abergläubischer Heilverfahren darf nicht vergessen lassen, dass auch wissenschaftlich begründete Heilmethoden wie chirurgische Eingriffe, besonders der Aderlass, pflanzliche Medikamente, Diätetik, Wasserbehandlung, Bestrahlung, klimatische Kuren u. a. Anwendung fanden. Von natürlichen Heilbädern waren besonders die heißen Schwefelquellen von Tiberias in talmudischer Zeit berühmt. Die Pflicht zur Krankenpflege galt als heiliges Gebot. Die religiösen Gebote, die Speisegesetze, die Arbeitsverbote des Sabbats und der Festtage, das Gebot des Fastens am Jom kippur usw. sind im Falle lebensgefährlicher Erkrankung außer Kraft gesetzt (b. Chull. 9b). Die überaus zahlreichen Heilmittel, die angegeben werden, stammen meist aus dem Pflanzenreich; sie werden in Lösung und Pulverform, als Salben und Pflaster angewandt. Zum geringeren Teile entstammen sie der Tierwelt; in letzteres Gebiet gehört auch die bei Naturvölkern übliche Methode, einem vom tollen Hund Gebissenen gewisse Stücke der Leber dieses Hundes zu reichen (Joma VIII, 6), eine Methode, die eine ähnliche Grundlage hat wie die moderne Tollwutbehandlung nach Pasteur, aber nur von einem in Rom lebenden Talmudlehrer anerkannt wurde, während die anderen Mischnalehrer, später auch Maimonides, sie verwarfen. Seltener als bei anderen alten Völkern sind die Mittel der Dreckapotheke (b. Sabb. 109b u. a.).
c) Epidemien und innere Krankheiten
Nach dem Erlöschen der wohl als Beulenpest anzusprechenden Epidemie der Philister (1. Sam. 5) wurden Nachbildungen der von der Krankheit befallenen Körperteile von den Philistern dargebracht - ein im Altertum verbreiteter und von der christlichen Kirche übernommener Ritus. Die besonders Kinder befallende Epidemie von asskara scheint Diphtherie gewesen zu sein; sie ist die Strafe für üble Nachrede (b. Sabb. 33a). Sie raffte zahlreiche Schüler des Rabbi Akiba dahin (b. Jew. 62b). Schon beim ersten Todesfall wird in die Posaune gestoßen, während das bei anderen Epidemien erst nach dem dritten Todesfall geschieht (Toss. Taan. II, 9). Über das Fieber und besondere Fieberarten verschiedenen Namens, auch das Wechselfieber, bringt der Talmud zahlreiche Mitteilungen; die Heilmethoden sind z. T. abergläubisch und geradezu phantastisch (b. Sabb. 67a u. ö.). Die in der Tochacha (s. o.) genannten Krankheiten sind schwer zu bestimmen. Jerakon (wohl irgendeine schwere Form von Blutleere), gegen das viele Mittel genannt sind, gilt als Strafe für grundlosen Hass (b. Sabb. 33 a). über eine große Anzahl von Herz-, Lungen-, Magen-, Darm-, Leber- und anderen inneren Erkrankungen gibt es Beobachtungen in großer Zahl und gegen viele auch Heilmittel, einfache und komplizierte Rezepte, alte Volkserfahrungen und reine Magie. Sehr eingehend sind die Studien über die Veränderungen an den inneren Organen der Tiere.
d) Chirurgie
Der Talmud kennt den kleinen Bohrer, den Trepan, zur Eröffnung der Schädelhöhle (Ohalot II, 3). Es gab ausgebildete Behandlungsmethoden bei Stich- und Brandwunden, bei Abszessen, Geschwüren und Verrenkungen. Die Wundheilung erfordert einen Verband mit Öl oder dgl. Es war bekannt, dass man die Wunde nicht mit den Fingern berühren darf, da das die Entzündung fördert (b. A. S. 28b), und dass das Verbandmaterial neu sein muss (b. Sabb. 134b). Es werden auch Missbildungen sowie Erkrankungen und Verletzungen des Gehirns und des Rückenmarks beschrieben und beurteilt. Amputationen wurden ausgeführt bei Leprösen (Ker. III, 7), bei gefährlichen Infektionen (j. Sanh. II, 27a u. a.); brandige Teile wurden abgeschnitten (b. Chull. 77a). Der Amputierte trug eine Art Prothese (vgl. Sabb. VI, 8). Auch von einer Bauchoperation wird berichtet (b. B. M. 83b). Mar bar R. Aschi (um 400 n.) führte eine Penisplastik aus (b. Jew. 75a). Zuweilen gab man vor Operationen einen betäubenden Schlaftrunk (b. B. M. 83b). Manche chirurgische Behandlungsmethoden dürften von alexandrinischen Ärzten herrühren. Bei Schlangenbiss wurde wie allerorten die Wunde ausgesaugt. Der Luftröhrenschnitt, allerdings beim Tiere, wird erwähnt, aber wohl als Versuch griechischer Ärzte. Sehr genau wurden die Verletzungen der inneren Organe an Tieren studiert, besonders auf die Frage ihrer Lebensgefährlichkeit, weil wesentlich davon abhing, ob das Tier zum Genuss ungeeignet wird (terefa). So ergibt sich aus vielen Einzelbestimmungen die richtige Beobachtung, dass jede Verletzung des Magendarmkanals, in deren Folge Magen- oder Darminhalt in die Bauchhöhle treten kann, lebensgefährlich ist. Nach Entfernung der Milz bleiben Mensch und Tier lebensfähig. Einen Irrtum stellt aber die Auffassung der Mischna (Chull. III, 2) dar, dass ein Tier, dem beide Nieren fehlen, lebensfähig sei; bestimmte Krankheiten einer Niere machen das Tier aber ungenießbar (terefa). Das Kastrieren von Mensch und Tier ist verboten (Deut. 23, 2; Toss. Makk. V, 6). Genauestens werden die körperlichen Veränderungen dargestellt, die ein Tier zur Opferung oder einen Priester zum Dienst untauglich machen. Für die Beschneidung gibt der Talmud genaue technische Vorschriften, ebenso über deren Verschiebung im Krankheitsfalle, wobei noch zu erwähnen ist, dass die Aussaugung in neuerer Zeit vielfach durch moderne Blutstillungsmethoden ersetzt wird. Der Aderlass wurde, wie überall im Altertum hochgeschätzt, und zwar ebenso als Heilmittel gegen Krankheiten - z. B. schon nach zweitägigem Fieber (b. Gilt. 67b) - wie als Mittel zur Erhaltung der Gesundheit. Schon der Traum eines Aderlasses war Glück verheißend (b. Ber. 57a). Mar Samuel empfahl den Aderlass in Zwischenräumen von 30 Tagen. Nahm man doch an, dass der Blutüberfluss die Hauptursache aller Krankheiten sei (b. B. B. 58b). Auch das Schröpfen war beliebt. Um die Bestimmung geeigneter Methoden des Aderlasses ranken sich wieder allerlei abergläubische, z. T. astrologische Vorstellungen (b. Sabb. 129b). Auch genaue diätetische Maßnahmen spielen beim Aderlass eine Rolle.
e) Augenkrankheiten
Bei diesen spielt der Dämon Schabriri (von barar, Helligkeit, euphemistisch für Blindheit) eine bes. Rolle (b. Pess. 112a. Merkwürdig ist, dass dieser Dämon medikamentös (durch Antimon) vertrieben werden kann (b. Sabb. 109a). In Gitt. 69 a u. a. finden sich über ihn ausführliche Angaben. Blindheit kann neben Wahnsinn den Sünder als Strafe für Ungehorsam gegen Gott treffen (Deut. 28, 28). Um Blindheit zu verhüten, ist das Händewaschen nach Tisch angeordnet worden (b. Eruw. 17b). Ein Mittel gegen Blindheit gibt es nicht. Groß ist die Zahl der medikamentösen Augenpasten und sonstigen Mittel; auch Schminkstifte wurden verwendet. Diätetische Maßnahmen unterstützten die Augenbehandlung.
f) Nerven- und Geisteskrankheiten
Der Fall des Geisteskranken wird ebenso wie der des Taubstummen im talmudischen Recht vielfach behandelt. Epileptiker werden im Talmud wie im NT beschrieben. Eine Frau aus epileptischer Familie soll man nicht heiraten. Als Heilmittel wird das Amulett empfohlen. Zum Priester ist der Epileptiker untauglich. Verschiedenartige „nervöse” Erkrankungen, die in der Bibel und im NT beschrieben werden, werden als Epilepsie, Hysterie, Schlaganfall u. a. gedeutet. Echte Geisteskrankheiten schildert die Bibel bei Saul und Nebukadnezar. David simulierte eine Geisteskrankheit (I. Sam. 21, 14). Über die Krankheit Sauls und über die „irren” Propheten s. Sp. 11; noch heute gelten im Orient Geisteskranke als heilig, bei den Türken stehen sie in hohem Ansehen. Besessene, die im AT nicht vorkommen, gibt es in den Evangelien in Scharen, sie treten dort als Tobsüchtige auf; die Besessenen des Talmud dagegen leiden fast durchweg an körperlichen Krankheiten. Die Geisteskranken schied man in Verwirrte, Irrsinnige und Epileptiker, doch kannte man auch Geistesstörungen im Verlauf akuter Infektionskrankheiten. Periodisch Geisteskranke galten im freien Intervall als völlig gesund, z. Zt. der Krankheit als völlig krank, eine Erkenntnis des Talmud, die nach dem Psychiater Prof. Bumm nicht nur einen klinischen, sondern auch einen gerichtlich-psychiatrischen Fortschritt darstellt, „Für den Irren besitzen wir keine Medizin” (b. Gitt. 70b).
g) Hautkrankheiten
Von dem Aussatz (zaraat der Bibel) war bereits in Abschnitt I. Bibel die Rede. Nach S. R. Hirsch und David Hoffmann handelt es sich bei der Unreinheits-Erklärung nicht um sanitätspolizeiliche, sondern religiöse Maßnahmen. Der Talmud betrachtet die zaraat als Strafe für verschiedene soziale Vergehen, besonders für üble Nachrede (der Fall Mirjams im 2. Moses). In talmudischer Zeit durfte jedermann die Besichtigung vornehmen, die Entscheidung über rein oder unrein hatte allerdings der Priester (Neg. III, 1). Da die diagnostischen Vorschriften sehr ins Einzelne gehen, bildeten sich späterhin Spezialisten auf diesem Gebiete heraus, so R. Elieser (b. Sanh. 68 a). Die besonderen Vorschriften enthält der Traktat Negaim. Ob die Kranken in Leproserien wohnten, ist nicht zu entscheiden; jedenfalls war die Isolierung in späterer Zeit nicht mehr so streng. Eine Abart des Aussatzes war der raatan, der aber behandelt wurde, und als dessen Überträger man die Fliegen beschuldigte. Der an zaraat oder schechin (s. unter I. Bibel) erkrankte Mann musste von seiner Frau geschieden werden. Die kosmetische Hautpflege mit Salben, Ölen und Parfümen spielt im Talmud eine große Rolle (s. Sp. 23). Das Scheren des Bartes ist durch Toragesetz untersagt; zu bestimmten Zeiten ist das Scheren des Haares verboten (z.B. bei Trauerbräuche). Unterlassung des Scherens kann Gegenstand des Gelübdes eines Nasir (Mönch) sein.
h) Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Es war bereits von den Reinheitsvorschriften für die menstruierende Frau und die mit langdauernden und mit atypischen Blutungen die Rede. Diese Fragen werden im Talmud sehr ausführlich behandelt; sie haben, wie erwähnt, seit der Zerstörung des Tempels zum großen Teil ihre Aktualität eingebüßt. Das Speculum (Scheidenspiegel) wurde bereits von Mar Samuel verwendet. Vom Verbot der Kastration war bereits die Rede. Gegen starken Blutfluss werden viele Mittel angegeben. Schwangerschaft und Geburt im frühen Kindesalter galten als unerwünscht, doch waren solche Ehen nicht verboten. Frühehen zur Zeit der Pubertät werden zur Bekämpfung des außerehelichen Geschlechtsverkehrs sogar empfohlen (b. Jew. 62 b); aber andere Gesetzeslehrer empfehlen doch, erst zu heiraten, nachdem man sein Haus gebaut habe (b. Sot. 44a). Seine Tochter lasse man nicht unverheiratet, und wenn sie selbst einen Sklaven heiraten müsste (b. Pess. 113a). Priester und Propheten sind verheiratet, die Ehelosigkeit ist kein Zeichen der Heiligkeit, sondern verführt zu sündhaften Gedanken; erst spät taucht, offenbar unter dem Einfluss der kirchlichen Kämpfe, die Frage des Zölibats auf. Der Talmud kennt unter allen Rabbinen nur einen Junggesellen, Ben Asaj: „Was soll ich tun? Meine Seele hängt an der Tora, möge die Welt durch andere erhalten bleiben!” (b. Jew. 63b). Die Vorgänge während der Schwangerschaft, ihre Dauer, die Lage des Embryo, seine Entstehung und sein Aussehen, doppelte Schwängerung und ihre zivilrechtlichen Folgen und ähnliche Fragen werden vielfach behandelt. Die Möglichkeit des Schreiens des Kindes im Mutterleibe wird bestritten (b. Nidd. 42b). Der männliche Samen wird, wie auch Pythagoras lehrte, von allen Teilen des Körpers geliefert, nicht von einem bestimmten Organ (b. Chull. 69a). Der Embryo entwickelt sich nach einer Ansicht vom Kopfe aus, nach der anderen vom Nabel aus (Sot. 45b). Sehr verschieden sind die Ansichten über die Geschlechtsbestimmung oder die willkürliche Beeinflussung der Geschlechtsbildung. Nach R. Ismael ist, wie auch Hippokrates lehrte, die männliche Frucht früher als die weibliche (41, 81 Tage) vollendet (Nidd. III, 7), die Weisen dagegen geben für beide Geschlechter den 41. Tag an. Das „Versehen” der Schwangeren ist von großer Bedeutung im Moment der Konzeption, für die Zeit der Schwangerschaft wird es nur selten zugegeben (so Bam. R. IX, 1). Zwillinge entstehen durch Spaltung eines Samentropfens (b. Jew. 98b). Der Talmud lehrt, dass ein Kind von frühestens 6 ½ Monaten an lebensfähig sei (b. Jew. 42a), behauptet aber mit Hippokrates, Galen und den meisten Ärzten des Altertums, dass zwar Siebenmonats-Kinder, nicht aber Achtmonats-Kinder lebensfähig seien (Toss. Sabb. 15, 5, 6 u. a.), und man suchte, da die Erfahrung dieser Lehre widersprach, nach Auslegungen dieser Theorie, ohne sie selbst aufzugeben (so j. Jew. IV, 5d). Die Mutter ist verpflichtet zu stillen, der Mann kann die Erlaubnis dazu nicht verweigern.
Bei Unfruchtbarkeit der Frau nach zehnjähriger Ehe kann sich der Mann von der Frau trennen oder eine gebärfähige Frau dazunehmen. Genauestens wird die Frage erörtert, ob ein Blutabgang bei einer Frau durch Menstruation oder durch Abort bedingt sei; denn die biblischen Gesetze für die Menstruierende sind von denen für die Wöchnerin verschieden. Zahlreiche Missbildungen des Embryos werden beschrieben. Bewusste Abtreibung einer Frucht ist natürlich verboten, der operative Eingriff - Zerstückelung der lebenden Frucht im Mutterleibe aus mütterlicher Indikation, ehe der Kopf geboren - ist gestattet; die Embryotomie ist also eine im Talmud bekannte Operation. Bei der sterbenden Schwangeren muss sofort, obwohl sonst Verletzung einer Leiche verboten, durch Kaiserschnitt das Kind herausgeholt werden. Die Entfernung der Gebärmutter beim lebenden Tier war als nicht lebensgefährlicher Eingriff bekannt. Mehrfach erwähnt wird die Geburt auf einem nicht natürlichen Geburtswege (Toss. Bech. VII, 6) - anscheinend Operation einer Bauchschwangerschaft oder aber Kaiserschnitt an der Lebenden - mit glücklichem Ausgang für Mutter und Kind; es ist aber nicht sicher, dass die Operation auch wirklich ausgeführt wurde.
i) Sonstige Krankheiten
Auch Ohren-, Nasen- und Zahnkrankheiten werden im Talmud besprochen: klinische und anatomische Beobachtungen an Mensch und Tier, rationelle und abergläubische Behandlungsmethoden erwähnt. In der Zahnbehandlung gibt es künstliche Zähne, auch das Anbohren (b. B. K. 26b) des Zahnes (vielleicht nur Entfernung des Zahnsteines?) wird erwähnt. Der Augenzahn soll nicht gezogen werden. Viele Mittel gibt es gegen Ohrenschmerzen und Nasenbluten.
k) Gerichtliche Medizin
Da der Talmud in erster Reihe Gesetzesquelle ist, das jüdische Gesetz aber neben Speise-, Reinheits- und anderen kulturellen und rituellen Gesetzen auch das gesamte Zivilrecht umfasst, so gehört eigentlich der größte Teil des gesamten medizinischen Materials, das im Talmud gespeichert ist, in das Gebiet der gerichtlichen Medizin, sofern man unter „Gericht” die für die religionsgesetzliche Entscheidung maßgebende Autorität (Person oder Behörde) versteht; diesem gesamten Stoff würde die im Talmud mitgeteilte Volksmedizin gegenüberstehen. In das Kapitel der gerichtlichen Medizin gehören außer den bereits erwähnten umfangreichen Stoffgebieten auch ferner die Erörterungen über die Ehe und Eheverbote; ferner gehören hierher die Erörterungen über Leviratsehe, über Kohabitation, Virginität, Vergewaltigung, Prostitution, Masturbation, Päderastie und Sodomie.
l) Gesundheitspflege
In dieses Gebiet gehören in ihrem wesentlichen Teil die Speisegesetze mit ihren ins einzelne gehenden terefa-Bestimmungen, die genauen Vorschriften über den Schächtakt sowie die bereits erwähnten Reinheitsgesetze, die u. a. die Hygiene des ehelichen Lebens in sich schließen - Vorschriften, deren Darstellung und Erörterung ganze Traktate des Talmud füllen. Andere Vorschriften und Vorschläge befassen sich mit der Frage der Leichenbestattung, mit Waschungen, mit den Bädern und anderen Fragen der persönlichen Hygiene, mit der Abstinenz, den Beschneidungsvorschriften, dem Arbeitsverbot des Sabbats und der Feiertage, mit der Sexualhygiene, mit der besonderen Pflege des Neugeborenen und der Kinderfürsorge, ferner mit der Wasserversorgung, der Abort- und Straßenreinigung und endlich mit dem großen Erfahrungsgebiet der Diätetik. Ein großer Teil der Vorschriften findet sich bereits in der Bibel, der Talmud bringt eine gewaltige Ausgestaltung des hygienischen Stoffes. Hinzugefügt sei, dass auch die Kosmetik viel behandelt wird; es werden Mittel zur Verschönerung des Äußeren empfohlen, Instrumente zur Pflege der Haare, Gesichtsschminken, Öle zu den allgemein üblichen täglichen Salbungen, die nur an Fast und Trauertagen verboten waren, Waschmittel und Parfüme.
III. Nachtalmudische Zeit.
Da sich Dezisoren und Kommentatoren ausführlich mit den oben dargestellten Gebieten befasst haben, so ist auch in ihren Werken ein beträchtliches medizinisches Material aufgespeichert. Vielfach tritt aber hier an Stelle der pathologisch-anatomischen Beobachtung und Erfahrung des Talmud Theorie, Logik und Scholastik, wodurch das Material unendlich vermehrt und kompliziert wird. Der Abschnitt II enthält bereits einige Hinweise auf Äußerungen von Nachmanides, Ibn Esra und besonders von Maimonides; der letztere, im Gegensatz zu dem dämonengläubigen Nachmanides, ein unerschrockener Kämpfer gegen den Aberglauben, nimmt häufig zu den Grundlagen der Halacha kritisch Stellung. Eine Sonderstellung nimmt die Medizin in der Kabbala ein; so gibt der Sohar eine Mystik der Anatomie und Physiologie des Menschen. Die edleren Organe (Gehirn = Wasser, Lunge = Luft, Herz = Feuer) sind durch den Himmel (Zwerchfell) von den vegetativen getrennt; so wie durch ihre Vermittlung die Seele den Körper regiert, so beherrscht das höchste Wesen das Leben der Welt vermittels des selbst geschaffenen Systems örtlich und funktionell entgegengesetzter Organe, die in der oberen Welt - in Wasser, Luft und Feuer - walten und den ewigen Strom der Gnade durch Röhren (wie durch Arterien) der Erde zuleiten. Das Dreiheitssystem - die Gegensätze und ihr Mittelstück - wird in der Medizin durchgeführt. Die hippokratische Lehre, dass der Samen vom Gehirn komme, und überhaupt das Problem der Zeugung wird mystisch ausgebaut. Jedem Ding auf Erden entspricht eines oben, sodass auch jedes Organ des im Ebenbild Gottes geschaffenen Menschen eine höhere Bedeutung habe. Alle Einzelheiten der Anatomie und Physiologie werden aus Bibelsätzen herausgelesen (medizinische Exegese). Als Beispiel für die physiologischen Vorstellungen diene folgendes: In die Leber gelangt der verdünnte Speisebrei, die in ihren Adern Blut daraus kocht; je nach dem Grade des Kochens entstehen nebenbei vier Gallen, die, mit Blut gemischt, durch 70 Venen (70 Völker) allen Körperteilen, auch der Lunge, zugeführt werden. Alle normalen und krankhaften Sekrete sind nur ausgeschiedene Gallen. Die Abfallsprodukte des Kochens gelangen in die Milz. Merkwürdigerweise ist die Therapie ganz rationell. Da ist jede Heilung durch Mystik mit Gottesnamen oder gar durch Zauberei streng verboten, der Arzt hat den Vortritt. Es werden pflanzliche Medikamente, Aderlass, Diätetik, Bestrahlung empfohlen.
Die Bibel verheißt als Lohn für die Erfüllung mancher Gebote: „dass es dir wohlergehe und du lange lebest auf Erden”; die Lehre „ein Baum des Lebens” ist „Leben denen, die sie finden, und dem Leibe eine Arznei ( Spr. 3, 18; 4, 22); „Langes Leben ist in ihrer Rechten” (Spr. 3, 16). Auch der Talmud verheißt dem, der das Gesetz erfüllt, und besonders dem, der Liebeswerke übt, ein langes Leben. In P. A. VI, 7 belegt die Mischna mit 7 Bibelstellen den Ausspruch, dass die Tora denen, die ihre Gesetze üben, Leben gibt in dieser Welt und in der kommenden Welt. Zweifellos haben die vielseitigen hygienischen Vorschriften, besonders die Ehe- und Speisegesetze, zur Hebung der körperlichen Volkstüchtigkeit der Juden, die schon Tacitus rühmt, und auch später, solange die Gesetze gewissenhaft beobachtet wurden, zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit des Volkes gegen gewisse Krankheiten beigetragen; sie haben sich als Schutzmaßnahmen gegen vielerlei zerstörende Faktoren bewährt.