Jüdisches Lexikon
GESETZESANALOGIE
bildet eine juridische Basis für die Rechts‑ und Urteilsbildung im jüdischen Rechte, indem beim Mangel bezüglicher Bestimmungen auf Grund einer Gesetzesanalogie entschieden werden darf, während das moderne Recht die Gesetzgebung weiter wirken lässt und die Rechtsübertreter befreit, wenn bis zur Zeit der Tat der Gesetzgeber diesen Fall nicht vorgesehen hatte. Für das Strafrecht kommt die Gesetzesanalogie nur beschränkt in Betracht (im Rahmen der Regeln des Rabbi Ismael), da aus reiner Theorie keine Strafurteile gefällt werden können. Im Zivilrecht dagegen ist die Gesetzesanalogie die hauptsächliche Basis des jüdischen Rechtsurteils, und die Bedeutung des Richters wird um so höher gewertet, je vertrauter er mit der betreffenden Materie ist, um eine Gesetzesanalogie finden zu können.