Wo beginnt das jüdische Recht?
Rabbi Jehuda
Mit der Kanonisierung der Tora in der Mitte des 5. Jhd. v.d.Z. begann die Zeit des
Studiums und der Auslegung des Gesetzes, aber insbesondere auch die Rechtsfortbildung,
die den Änderungen in den Verhältnissen der folgenden Jahrhunderte nach und nach
Rechnung tragen musste. Neben dem geschriebenen Gesetz entwickelte sich eine
mündliche Überlieferung, die im Laufe der Jahrhunderte an Umfang und Bedeutung
gewaltig zunahm.
Nun war das mündliche (nichkodifizierte) Recht in den antiken Rechtsystemen keine
Besonderheit des jüdischen Rechts. Plato nennt das nichtgeschriebene Recht "Brauch
der Väter" (patrius nomus), Aristoteles unterscheidet zwischen dem "Nichtgeschriebenen
(agraphos) und dem "Geschriebenen" (gegrammenos). Eine Besonderheit Israels war
jedoch die religiöse Einstellung zu dem von Gott an Moses gegebenen Gesetz, das
einzigartig und ohne Konkurrenz bleiben musste. Die Gelehrten haben es abgelehnt,
das in Jahrhunderten gesammelte und überlieferte Wissen aufzuzeichnen, damit das
Neue nicht das Alte von seiner Position verdränge. "Das Schreiben von Halachot
(gesetzliche Vorschriften) gleicht der Verbrennung der Tora" heisst es im
Talmud (b. Ter. 14b), denn Gott sagte zu Moses (Ex. 34, 27): "Schreib dir
diese Worte auf", was besagt, dass man andere Worte nicht aufschreiben darf.
Im ersten Jhd. n.d.Z. begannen einige der großen Gelehrten, kleine Rechtssammlungen
(Mischnajot) zu einzelnen Themen aufzuschreiben, jedoch war das mehr oder weniger
für den "Hausgebrauch" und nicht als eine allgemeingültige Veröffentlichung gedacht.
Allerdings haben manche Gelehrte die Gefahr erkannt, dass die mündlichen Überlieferungen
aus den vielen Lehrhäusern irgendwann in Vergessenheit geraten werden. Um das Verbot
der Niederschrift der mündlichen Gesetzeslehre zu übergehen, prägten die Gelehrten
eine neue Regel: "Besser, dass ein Buchstabe aus der Tora preisgegeben wird, als
dass die Gesetzeskunde in Vergessenheit gerate". Rabbi Jehuda hat die Initiative
ergriffen. Unter seiner Leitung wurde um das Jahr 200 ein Gesetzes-Kodex erstellt:
die Mischna, aufgeteilt in sechs sachbezogenen Ordnungen. Das jüdische Recht konnte
sich von nun an ungehindert entfalten, was nach 300 Jahren in der Kodifizierung
der Gemara (s. folgenden Artikel) gipfelte.
R. Jehuda ha-Nassi (der Patriarch) wurde um 135 n.d.Z geboren und verstarb nach 200. Um 170 wurde er nach dem Tode seines Vaters, des Patriarchen Simon ben Gamliel II, in die Nassi- (Patriarchen-) würde eingesetzt. Er war reich, lebte aber bescheiden und verwandte seine Schätze fast ausschließlich zur Versorgung seiner vielen Schüler. Er war mit einem römischen Kaiser aus dem Hause der Antoninen befreundet, möglicherweise mit Mark Aurel. Wegen seiner Güte und Gelehrsamkeit und seines Charisma wurde er vom Volk geehrt und geliebt, so dass bereits damals gesagt wurde, seit Moses seien Gesetzeskenntnis und Autorität nie in einer Person so vereint gewesen wie in ihm (b. San. 36a). Er wurde, und wird auch heute noch, schlechthin Rabbi (unser Lehrer) oder Rabbenu Hakadosch (unser heiliger Lehrer) genannt.

Eine Seite aus der Mischna mit deutscher Übersetzung und Erklärung